
Laut Verbraucherverband widersprechen die Verkaufsbedingungen von AliExpress, einem Teil des chinesischen Webshops Alibaba, den europäischen Verbrauchervorschriften. Aus diesem Grund fordern der Verbraucherverband und fünf andere europäische Verbraucherorganisationen ihre nationale Regulierungsbehörde auf, einzugreifen.
Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AliExpress muss sich ein Käufer bei Problemen mit einem Lieferanten an ein Schiedsinstitut in Hongkong wenden, so der Verbraucherverband. Gemäß der europäischen Gesetzgebung sollten Verbraucher jedoch in der Lage sein, in einem solchen Fall in ihrem eigenen Land vor Gericht zu gehen.
Der Verbraucherverband gibt an, dass Kunden im chinesischen Webshop nicht berechtigt sind, ihren Kauf innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzugeben, und dies verstößt auch gegen europäische Vorschriften. Darüber hinaus ist der Verbraucherverband der Auffassung, dass der chinesische Webshop die gesetzliche Gewährleistungsfrist nicht eindeutig angibt.
„Wenn Alibaba auf dem europäischen Markt handeln will, muss es die hier geltenden Regeln einhalten.“ Laut der Direktorin Sandra Molenaar vom Verbraucherverband ist das nicht verhandelbar. „Wir bitten die Verbraucher- und Marktbehörde dringend, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen und Maßnahmen mit anderen europäischen Regulierungsbehörden zu ergreifen.“
Der Autor: Julian Schulte
Student an der Fakultät für Philologie an der Universität Berlin. Beschreibt die Ereignisse in Ihrer Stadt und im ganzen Land.