
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Facebook weiterhin Daten von Nutzern in Deutschland erheben darf. Im Februar hat das deutsche Überwachungsbundeskartellamt Beschränkungen verhängt, die jedoch nach Angaben des Richters rechtswidrig sein können.
Das Düsseldorfer Gericht hat ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vom deutschen Wachhund verhängten Kartellmaßnahmen. Das ist das Urteil im Berufungsverfahren von Facebook gegen die im Februar angekündigten Maßnahmen.
Die Datenerhebung bei Facebook kann nach dem Urteil eine Verletzung des Datenschutzes darstellen, dies bedeutet jedoch nicht, dass Facebook damit gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Den vom Bundeskartellamt Anfang dieses Jahres angekündigten Maßnahmen liegt die marktbeherrschende Stellung von Facebook zugrunde. Die Behörde ist der Ansicht, dass Facebook beim Sammeln von Daten seine Macht missbraucht.
Facebook muss laut Bundeskartellamt die ausdrückliche Erlaubnis der Nutzer haben, Daten aus Accounts in Facebook, Instagram und WhatsApp zusammenzuführen. Nach Auskunft der Behörde ist die Erhebung von Daten über Like-Buttons auf fremden Webseiten nur mit ausdrücklicher Erlaubnis zulässig.
Das Urteil erlaubt Facebook, vorerst weiterhin Daten von deutschen Nutzern zu erheben. Das Bundeskartellamt ist mit dem Urteil nicht einverstanden und wird beim Bundesgerichtshof Berufung einlegen.
Der Autor: Philipp Albrecht
Nach einem Jahr Praktikum bei der Zeit-Ausgabe beschloss er, seine Hand zu versuchen, indem er Artikel im Abschnitt ... schrieb. Er interessiert sich für Außenpolitik und internationale Konflikte.