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Wieder Vogelgrippe-Ausbrüche in Deutschland

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In Deutschland wurden letzte Woche drei weitere H5N1-Ausbrüche festgestellt. Es war ein kleiner Legehennenbetrieb in Bayern, ein Betrieb mit 1.200 Gänsen in Harburg und ein Betrieb mit etwa 300 Enten, Puten und Legehennen in Thüringen.

Kürzlich war auch ein kleines Unternehmen in Zentralbulgarien von der hochpathogenen aviären Influenza betroffen. In den Niederlanden wurden seit Ende Oktober dieses Jahres dreizehn hochpathogene Ausbrüche festgestellt. Tote infizierte Wildvögel werden auch regelmäßig gefunden, zum Beispiel in Ländern wie den Niederlanden, Luxemburg, Deutschland, Kroatien und der Slowakei. Dies wird von Avined in einem Update am Montag, dem 6. Dezember, berichtet.

Vorläufige Daten Rücknahme der Sperrzonen (10 km Gebiet)

Grundsätzlich ist eine Sperrzone nach 30 Tagen ab dem Zeitpunkt des Nachweises der Infektion und der ersten Reinigung und Desinfektion (F&E) freizugeben. Voraussetzung ist, dass in einem Gebiet kein neuer Fall von hochpathogener Vogelgrippe (HPAI) nachgewiesen wird, wie dies in Zeewolde der Fall war. Die Geflügelhaltungsbetriebe in Zeewolde I, II und III werden voraussichtlich gleich sein. Dies bedeutet, dass für diese Gebiete das Rücktrittsdatum von Zeewolde III überschritten wird. Für die aktuellen Sperrzonen (10 Kilometer) gelten folgende Daten::

  • Zeewolde III 7-12-2021 (00.00 Uhr)
  • Lutjegast 10-12-2021 (00.00 Uhr)
  • Tzum 16-12-2021 (00.00 Uhr)
  • Vinkeveen 23-12-2021 (00: 00 Stunden)
  • Rücknahme von Schutzzonen (3 km Gebiet)

Eine Sperrzone (10 km) besteht aus einer Schutzzone (3 km) und einer Überwachungszone (der Rest der 10 km-Zone). Nach mindestens 21 Tagen wird eine Schutzzone gemäß den EU-Rechtsvorschriften geschlossen. Die Maßnahmen für die Überwachungszone gelten dann im gesamten Gebiet, bis die Sperrzone aufgehoben wird (30 Tage nach der ersten FUE). Der Hauptunterschied bei den Maßnahmen zwischen den Gebieten besteht darin, dass Geflügelfleisch aus einer Schutzzone (3 km) eine alternative Kennzeichnung tragen muss und die nationalen Grenzen nicht ohne Heizung verlassen darf. Die Rücknahme von Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen wird vom Ministerium veröffentlicht. Somit läuft die Schutzzone (3 km) von Tzum am 7. Dezember aus.


Der Autor: Julian Schulte

Student an der Fakultät für Philologie an der Universität Berlin. Beschreibt die Ereignisse in Ihrer Stadt und im ganzen Land.

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