
Ungarn kann sein eigenes Gesetz nur dann über das der EU stellen, wenn es versagt, entschied der Oberste Gerichtshof des Landes am Freitag. Die ungarische Regierung hatte ihren eigenen Gerichtshof gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aufzuheben, dem jedoch nicht entsprochen wurde.
Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán ging nach einem unangenehmen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur ungarischen Asylpolitik vor das Verfassungsgericht.
Budapest forderte den Gerichtshof auf, festzustellen, dass ungarisches Recht Vorrang vor europäischem Recht hat, wie dies Anfang dieses Jahres in Polen der Fall war. Das Gericht wird dem nicht folgen.
Ungarn darf jedoch seine eigenen Asylregeln und -gesetze befolgen, wo und solange die europäische Gesetzgebung nicht ausreichend entwickelt ist, so das vorsichtige und differenzierte Urteil.
Die EU hatte festgelegt, dass Ungarn Flüchtlinge nicht unbegrenzt ohne Aussicht auf Asyl festhalten sollte. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten Asylbewerbern Grundversorgung wie Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung stellen.
Orbán ist ein erbitterter Gegner der Aufnahme von Asylbewerbern. Ungarn hat nach dem europäischen Urteil aufgehört, die Asylbewerber festzuhalten, aber viele andere Regeln verschärft.
Der Autor: Karl Mayer
Karl Mayer arbeitete als freiberuflicher Journalist beim Wirtschaftsblatt Hamburg. Er liebt Makroökonomie und Geopolitik