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Deutschland opfert nationales Recht zugunsten der EU

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Der Konflikt, der das Bundesverfassungsgericht verursacht hat, ist nun gelöst – zugunsten der EU. Kurz vor ihrer Abreise traf die Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Entscheidung, die angesichts des polnischen und ungarischen Abdriftens in Richtung nationalistisch-autoritärer Herrschaft von Bedeutung war. Es ist originell in den europäischen Beziehungen und auf den ersten Blick seltsam. Die Bundesregierung hat im Sommer beschlossen, ihr eigenes Verfassungsgericht zu korrigieren. Dies mag an die Ereignisse in Polen und Ungarn erinnern, wo die Regierungen ihre Richter beschneiden und die Rechtsstaatlichkeit untergraben. Aber Merkels Entscheidung ist gerade eine Unterstützung für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in ganz Europa. Sie ist nicht nationalistisch, sondern europäisch, nicht autoritär, sondern demokratisch.

Was ist der Fall? Am 5. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die Europäische Zentralbank mit ihrem massiven Ankauf von Staatsanleihen gegen ihr Mandat verstoßen hat, ohne deren Verhältnismäßigkeit hinreichend zu belegen. Dieses Urteil passte in die unerschütterliche Tradition dieses Gerichtshofs, wichtige europäische Entscheidungen gegen die deutsche Verfassung zu prüfen und ihnen einen kritischen Stempel aufzudrücken. Oft lassen die Bundesregierung und der Bundestag, aber auch europäische Institutionen wie die EZB und sogar der Europäische Gerichtshof, deren Entscheidungen getroffen wurden, diese Verurteilungen entgleiten. Aber sie dienten als Inspiration für euroskeptische und populistische Regierungen und Gerichte in osteuropäischen Ländern und anderswo. Das ist jetzt auch passiert, aber Merkel hat eine Chance gesehen, ihre eigenen Verfassungsrichter an ihre Stelle zu setzen.

Sie bekam diese Chance, als die Europäische Kommission die Bundesrepublik im Juni 2021 offiziell in Verzug brachte. Nicht zum ersten Mal hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Mai 2020 eine Reihe von Säulen des EU-Rechts in Frage gestellt. Dies waren Regeln wie die des Vorrangs des europäischen Rechts und die führende Rolle des Europäischen Gerichtshofs. Die Kommission nahm das Urteil als Verstoß gegen europäisches Recht an und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Aus diesem Grund musste sich die Bundesregierung im Namen des deutschen Staates verantworten. Was hat die Regierung Merkel kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit getan? Sie sandte im August einen freundlichen Brief an die Europäische Kommission, in dem sie den Verstoß implizit anerkannte und erklärte, dass Deutschland keinen Zweifel am Vorrang und an der direkten Wirkung des Europarechts und an der führenden Position des Europäischen Gerichtshofs habe. Sie bekräftigte auch, dass die Rechtmäßigkeit von EU-Rechtsakten nur vom Europäischen Gerichtshof beurteilt werden kann und nicht Gegenstand von Verfassungsbeschwerden beim deutschen Gericht sein kann, was ihrem eigenen höchsten Verfassungsrichter ein wenig Licht gibt.

Im vergangenen Monat reichte diese Antwort aus, um das Verfahren gegen Deutschland einzustellen.

Ist das das Ende des Falles? Nein, im Gegenteil. Es bedeutet vielmehr, dass Merkels Brief fortan als die deutsche Position zum Stand des Europarechts und zur Position des Europäischen Gerichtshofs angesehen wird. Solange das Bundesverfassungsgericht den Vorrang und die unmittelbare Wirkung des EU-Rechts und die führende Stellung des Europäischen Gerichtshofs in Frage stellte, konnten sie die deutschen Autoritätsverhältnisse nicht bestimmen. Nun hat die Bundesrepublik diese Zweifel und Vorbehalte ausgeräumt: eine grundlegende deutsche Erneuerung mit europäischer Tragweite.

Polen und Ungarn nicht mehr hinter deutschen Richtern

Indem sie sich in entscheidenden europarechtlichen Fragen an den deutschen Staat wendet, hat die Kommission die großen Fragen der Souveränität, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie den Richtern aus den Händen genommen und sie auf eine höhere Ebene mit den Mitgliedstaaten gebracht. Der deutsche Staat reagierte mit einer grundsätzlich europäischen, demokratischen und rechtsstaatlichen Position auf Kosten seines Verfassungsgerichts. Polen und Ungarn werden das nicht bald tun. Die deutsche Position bedeutet jedoch, dass die polnische und die ungarische Regierung und die Richter keine Deckung mehr hinter dem deutschen Verfassungsgericht finden werden, das sich als letzter Beschützer der nationalen Souveränität und Demokratie eingesetzt hat.

Dass die Europäische Union eine Bedrohung für die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten und ihre Demokratie wäre, ist eine Karikatur, mit der autoritäre Regime und Populisten gerne umgehen. Die Entlarvung dieser Karikatur im eigenen Haus durch den demokratischsten und souveränsten Rechtsstaat der gesamten Europäischen Union – die Bundesrepublik – ist das letzte Juwel in Angela Merkels Erbe.


Der Autor: Julian Schulte

Student an der Fakultät für Philologie an der Universität Berlin. Beschreibt die Ereignisse in Ihrer Stadt und im ganzen Land.

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