
Die Bundesregierung will die Treibhausgasemissionen aus der Lagerung, Verarbeitung und Nutzung von tierischer Gülle weiter reduzieren. Konkret geht es um die Reduzierung der Methanemissionen. Aus diesem Grund wurde eine Förderregelung eingeführt, die darauf abzielt, Investitionen in Emissionskontrolltechniken bei der Güllegärung anzuregen, aber auch einen höheren Anteil an tierischem Gülle zu fördern, der auf Kosten von Nebenprodukten vergoren wird. Dies ist ein Betrag von bis zu 200.000 in einem Unternehmen.
In der Pressemitteilung des Ministeriums heißt es, dass die anaerobe Vergärung von Gülle und die Gewinnung von Grüngas derzeit die einzige wirtschaftlich und technisch bewährte Methode ist, um die Methanemissionen von Gülle insbesondere während der Lagerung zu reduzieren.
Etwa 30% der tierischen Gülle wird derzeit in Deutschland zur Erzeugung von Ökostrom vergoren. Dadurch werden Treibhausgasemissionen von 1,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten vermieden, schreibt das Ministerium. Mit der neuen Verordnung will die Regierung diesen Anteil erhöhen und die Treibhausgasemissionen aus der Tierhaltung weiter senken.
Die Regelung sieht unter anderem eine Entschädigung für:
- die Investition in gasdichte Speicher sollte nicht gesetzlich vorgeschrieben werden;
- umwandlung von Pflanzen zur Vergärung eines höheren Gülleanteils;
- lagerkapazität zur Lagerung zusätzlicher Gülle;
- maschinen für die Verwendung von Gülle in Fermentern;
- spezifische Komponenten für neue Biogasanlagen, vorausgesetzt, dass mehr als 80% des Substrats Gülle ist.
Der Autor: Philipp Albrecht
Nach einem Jahr Praktikum bei der Zeit-Ausgabe beschloss er, seine Hand zu versuchen, indem er Artikel im Abschnitt ... schrieb. Er interessiert sich für Außenpolitik und internationale Konflikte.