
Das Kraftfahrt-Bundesamt untersucht Teslas Autopiloten und prüft insbesondere, ob der Fahrbahnassistent der Technologie in Europa erlaubt ist. Die Behörde steht in Kontakt mit der niederländischen RDW.
Das Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt der BILD am Sonntag, dass es eine Untersuchung zu einer Funktion von Teslas Autopilot eingeleitet hat. Deutsche Medien, wie Focus, schreiben darüber. „Einige Fahrzeuge des Herstellers Tesla verfügen über eine elektronische Spurwechselfunktion, die in Europa möglicherweise nicht erlaubt ist“, berichtet der Deutsche Straßenverkehrsdienst.
Das KBA steht in Kontakt mit Tesla über seine Forschung, aber auch mit der niederländischen Straßenverkehrsbehörde (Rijksdienst Wegverkeer). Als Fahrzeugbehörde war der RDW für die europäische Typgenehmigung der Teslas zuständig. damit hat der RDW festgestellt, dass das Fahrzeug den europäischen Vorschriften entspricht.
Ob auch der Spurhalteassistent des Autopiloten den Regeln entspricht, bezweifelt das KBA nun. Dies ist die optionale automatische Spurwechselfunktion des erweiterten Autopiloten. Laut Hersteller hilft das ‚beim Wechsel auf eine angrenzende Fahrspur auf der Autobahn, wenn der Fahrer den Blinker einschaltet‘. Ein Merkmal ist, dass das Auto Fahrer auf Autobahneinfahrten und -ausfahrten führt, einschließlich Spurwechsel und Navigation an Kreuzungen.
Der Autor: Karl Mayer
Karl Mayer arbeitete als freiberuflicher Journalist beim Wirtschaftsblatt Hamburg. Er liebt Makroökonomie und Geopolitik