
Der Löwenanteil der Corona-Maßnahmen in Deutschland läuft am Samstag aus. Beispielsweise ist für den Besuch von Veranstaltungen kein negativer Test oder Impfpass mehr erforderlich und Ungeimpfte können wieder uneingeschränkt in Geschäfte und Restaurants gehen.
Die Rechtsvorschriften, die einzelstaatliche Maßnahmen ermöglichen, sind ausgelaufen und wurden nicht erneuert. Die obligatorische Quarantäne nach einer Infektion entfällt daher auch für die meisten Menschen.
Die Bundesländer können jedoch weiterhin festlegen, dass in Kliniken, Pflegeheimen oder öffentlichen Verkehrsmitteln Gesichtsmasken getragen werden müssen.
In Berlin zum Beispiel bleibt eine Gesichtsmaske beim Opernbesuch notwendig. Im Falle einer Wiederbelebung des Virus kann ein Landtag beispielsweise die Gesichtsmaskenpflicht in Geschäften wieder einführen.
Die Maßnahmen sollten bereits am 20. März abgeschafft werden, aber aus Angst, dass es zu schnell gehen würde, wurde in einigen Landesteilen eine Übergangszeit gewählt.
Viele Deutsche sind jedoch nicht beruhigt, auch weil in der vergangenen Woche mehr als eineinhalb Millionen Neuinfektionen hinzukamen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung besorgt über das Verschwinden der Gesichtsmaskenpflicht und der 2G- und 3G-Maßnahmen ist.
Der Autor: Elias Böhm
Er arbeitete mehr als 6 Jahre als Literaturredakteur und Journalist für die Dresdner Zeitung. Jetzt interessiert er sich für innenpolitische Themen und gesellschaftlich relevante Entwicklungen.