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Uneinigkeit in Deutschland über die Speicherung von IP-Adressen gegen Kinderpornografie

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Innerhalb Deutschlands sind Spaltungen über die Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen Kinderpornografie entstanden. Die Minister der Bundesländer befürworten die Speicherung von IP-Adressen, während die Bundesregierung diesbezüglich uneins bleibt.

Der Europäische Gerichtshof hat am 20.September entschieden, dass eine allgemeine und uneingeschränkte Vorratsspeicherung von Datenverkehrs- und Standortdaten nicht zulässig ist, es sei denn, sie stellt eine ernsthafte Bedrohung der nationalen Sicherheit dar. Das Gericht erließ das Urteil in einem Verfahren der deutschen Internetdienstanbieter SpaceNet und Telekom Deutschland gegen die obligatorische Speicherung von Datenverkehrs- und Standortdaten von Kunden nach dem Telekommunikationsgesetz.

Die Innen- und Justizminister der verschiedenen Bundesländer trafen sich letzte Woche in München, berichtet Euractiv. Hier einigten sie sich auf die Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen Kinderpornografie. Die Minister argumentieren, dass das deutsche Recht trotz des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs dafür Spielraum bietet.

Die Minister sind auch der Ansicht, dass das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren keine ausreichenden Möglichkeiten bietet, Täter im Kampf gegen Kinderpornografie zu ermitteln. Bei diesem Verfahren werden Daten ad hoc gespeichert. Dies steht im Gegensatz zu einer kürzlichen Ankündigung des deutschen Bundesjustizministers Marco Buschmann, der genau dieses schnelle kostenlose Verfahren gesetzlich regeln will.

Die Europäische Kommission hat im Mai einen Plan für ein neues Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Kinderpornografie angekündigt. Der Plan beinhaltet unter anderem die Verpflichtung für Technologieunternehmen, Kinderpornografie von ihren Plattformen zu erkennen, zu melden, zu blockieren und zu entfernen. In der Praxis bedeutet dies, dass sie beispielsweise Fotos, Videos und Textnachrichten auf das Vorhandensein solcher Inhalte scannen müssen. Kritiker argumentieren unter anderem, dass dies die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung untergräbt.


Der Autor: Karl Mayer

Karl Mayer arbeitete als freiberuflicher Journalist beim Wirtschaftsblatt Hamburg. Er liebt Makroökonomie und Geopolitik

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