
Deutschland darf sich am riesigen Wiederaufbaufonds der Europäischen Union beteiligen, der eingeführt wurde, um Europa durch die Coronakrise zu führen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag über diese Beteiligung entschieden.
Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe wies zwei Verfassungsbeschwerden gegen das entsprechende Gesetz ab, das bereits im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedet worden war.
Die Europäische Union ist dem Sanierungsfonds auf europäischer Ebene verpflichtet. Dies sei in Deutschland heikel, weil Mitgliedstaaten, deren Haushaltsbücher weniger in Ordnung seien, von der hohen Bonität wirtschaftlicherer Länder profitierten. Der Gesamtfonds hat eine Größe von 750 Milliarden Euro.
Die Mitgliedstaaten können den Fonds nur in Anspruch nehmen, wenn sie in Brüssel einen detaillierten Sanierungsplan vorlegen, der mehrere Bedingungen erfüllen muss. Deutschland rechnet mit knapp 26 Milliarden Euro Fördermitteln unter anderem für die Erforschung der Wasserstoffenergie, klimafreundlichen Verkehr und ein stärker digitalisiertes Bildungssystem.
Laut Bundesrechnungshof ist Deutschland jedoch mit einer erwarteten Gesamtsumme von rund 65 Milliarden Euro der größte Nettozahler des Fonds. Die Behörde hatte bereits vor den Risiken für den deutschen Staatshaushalt gewarnt.
Der Autor: Philipp Albrecht
Nach einem Jahr Praktikum bei der Zeit-Ausgabe beschloss er, seine Hand zu versuchen, indem er Artikel im Abschnitt ... schrieb. Er interessiert sich für Außenpolitik und internationale Konflikte.