
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag entschieden, dass die Erhöhung der Gesamtsumme der Parteienförderungen im Jahr 2018 verfassungswidrig ist. Die damaligen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD hatten den Betrag von 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro erhöht. Oppositionsparteien reichten diesbezüglich Beschwerde beim Gericht ein und wurden freigesprochen.
„Der Gesetzgeber hat die Erhöhung der Parteienfinanzierung damals nicht ausreichend begründet“, urteilten die Karlsruher Richter. Durch die Entscheidung des Gerichts gilt die alte Obergrenze von 165 Millionen Euro nun rückwirkend wieder.
Obwohl seit der Anhebung der Obergrenze auch die damaligen Oppositionsparteien Grüne, FDP und Linke mehr öffentliche Gelder zur Finanzierung ihrer Parteien erhalten haben, haben sie Anzeige erstattet. Die drei Parteien fanden die Entscheidung von CDU/CSU und SPD ungerechtfertigt. Darüber hinaus befürchtete die Opposition, dass bei den Bundesbürgern der Eindruck erweckt würde, dass politische Parteien Geld aus der Staatskasse nach Herzenslust verwenden könnten. Nach Ansicht von CDU/CSU und SPD war eine Anhebung der Parteienfinanzierungsobergrenze notwendig, weil politischen Parteien durch die Digitalisierung höhere Kosten entstehen müssen.
In Deutschland haben Parteien Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, staatlichen Zuschüssen und Spenden. Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von der Größe der Parteien und ihrer Sitzanzahl ab.
Der Autor: Julian Schulte
Student an der Fakultät für Philologie an der Universität Berlin. Beschreibt die Ereignisse in Ihrer Stadt und im ganzen Land.