
Datenschutzbeauftragte in Frankreich, Irland und Deutschland untersuchen, ob der ChatGPT für künstliche Intelligenz verboten werden soll.
Die Regulierungsbehörden ließen sich laut Reuters von ihren italienischen Kollegen inspirieren, die zuvor ein solches Verbot eingeführt hatten. Obwohl es noch kein europäisches Gesetz gibt, das solche künstlichen Intelligenzen einschränkt, ist der italienische Wachhund der Ansicht, dass die Software gegen das allgemeine Datenschutzgesetz der DSGVO verstößt.
ChatGPT hat große Datenmengen analysiert, um gestellte Fragen zu beantworten. Zum Beispiel hat die Software gelernt, bestimmte Fragen zu beantworten, oder kann auf Befehl eine Kurzgeschichte zu einem von Ihnen vorgegebenen Thema schreiben.
Die Aufsichtsbehörde in Italien ist der Ansicht, dass das Datenschutzgesetz verletzt wurde, indem die KI mit so vielen Daten trainiert wurde. Die ursprünglichen Eigentümer dieser Daten gaben keine Erlaubnis.
Bedenken über KI
Mit dieser Maßnahme reagiert Italien auf umfassendere Bedenken hinsichtlich künstlicher Intelligenz. Künstler waren kürzlich kritisch, da sie sahen, dass Software trainiert wurde, indem sie ihre Werke analysierten und dann imitierten.
Die Regulierungsbehörden in Frankreich und Irland haben sich an ihre Kollegen in Italien gewandt, um die Einzelheiten des ChatGPT-Verbots zu erörtern und ihr eigenes Äquivalent in Betracht zu ziehen. Der deutsche Wachhund erwägt ein eigenes Verbot wegen unzureichenden Datenschutzes.
Ein Verbot durch die Regulierungsbehörde muss nicht unbedingt den Wünschen der Regierung entsprechen. In Italien nannte der Ministerpräsident die Entscheidung kürzlich „übertrieben“, während ein Regierungssprecher in Deutschland sagte, ein Verbot sei nicht notwendig.
Der Autor: Elias Böhm
Er arbeitete mehr als 6 Jahre als Literaturredakteur und Journalist für die Dresdner Zeitung. Jetzt interessiert er sich für innenpolitische Themen und gesellschaftlich relevante Entwicklungen.